Verbraucherinsolvenzverfahren
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Für erste Informationen verweisen wir auf die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
!!! Änderung der InsO am 17.12.2020 verabschiedet !!!
Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet. Für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer, die einen Insolvenzantrag stellen, beträgt die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung nun drei Jahre.